Außerklinische Intensivpflege Potentialerhebung

Intensivpflege Außerklinisch Münsterland

Verordnung und Potentialerhebung durch unsere Arztpraxis

Die Einführung der außerklinischen Intensivmedizin im Münsterland markiert einen  Wendepunkt in der Gesundheitsversorgung. Dieser Schritt ermöglicht es uns, nicht nur Patienten mit schweren medizinischen Bedürfnissen besser zu versorgen, sondern auch die Zukunft der medizinischen Betreuung in der Region (Kreis Coesfeld, Münster, Kreis Borken) zu gestalten.

Wir freuen uns darauf, diese Reise anzutreten und die Gesundheitsversorgung im Münsterland auf ein neues Niveau zu heben. Die außerklinische Intensivmedizin ist mehr als nur eine Dienstleistung – sie ist ein Versprechen, das Wohlbefinden unserer Patienten an erster Stelle zu setzen und ihnen eine optimale Genesung zu ermöglichen.

Potentialerhebung:

Die Mehrheit der Patientinnen und Patienten, die eine außerklinische Intensivpflege benötigen, sind beatmet und/oder trachealkanüliert. Die Potentialerhebung in der außerklinischen Intensivmedizin ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Patienten, die eine komplexe medizinische Betreuung außerhalb eines Krankenhausumfelds benötigen, die bestmögliche Versorgung erhalten

Es wird daher regelmäßig eine sog. Potentialerhebung durchgeführt um zu überprüfen ob Patienten/innen weiterhin beatmet werden müssen oder ob ein Potential zur Beatmungsentwöhnung besteht. 

Die Verordnung der außerklinischen Intensivmedizin durch unsere Arztpraxis ist ein präziser und durchdachter Prozess, der die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Versorgung von Patienten außerhalb des Krankenhausumfelds bildet. Ein Arzt, der die Verantwortung für die außerklinische Intensivpflege eines Patienten übernimmt, spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung eines individuell abgestimmten Behandlungsplans.

Verordnung:

Die Verordnung beginnt mit einer umfassenden medizinischen Beurteilung des Patienten, detaillierte Anamnese und Durchführung klinischer Untersuchungen. Berücksichtigt werden individuellen Bedürfnisse und medizinischen Vorgeschichten des Patienten. Auf Grundlage dieser umfassenden Einschätzung entscheidet der Arzt, ob die außerklinische Intensivpflege die geeignete Option ist.

Unsere Praxis ist durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe befugt worden, Verordnung wie auch Potentialerhebung durchzuführen.

Weitere Infos zur Verordnung und Potentialerhebung hier nachlesen.

Weiterführende Informationen auf externen Websites: 

https://www.kvwl.de/mitglieder/verordnung/ausserklinische-intensivpflege

https://www.kbv.de/html/60812.php